Wien 09.01.2023 – Die Initiative „STOPPT Leihmutterschaft“ ist eine Initiative von Expert*innen, die sich unabhängig von ihrer jeweiligen weltanschaulichen, parteipolitischen oder religiösen Einstellung für die Stärkung des nationalen umfassenden Verbots von Leihmutterschaft sowie die Unterstützung der internationalen Bemühungen für ein möglichst umfassendes Verbot von Leihmutterschaft einsetzen.

Aus diesem Grund beobachten wir die Bemühungen um eine Regelung der Anerkennung grenzüberschreitender Elternschaften mit Skepsis. Die vorgeschlagene Regelung zielt explizit darauf ab, Leihmutterschaftsverträge anzuerkennen. Die Kommission führt in ihren Folgeabschätzungen einen Fall von Leihmutterschaft sogar beispielhaft als Anwendungsfall an. Damit befördert der Vorschlag de facto grenzüberschreitenden Leihmutterschaftstourismus und ist blind gegenüber den schwerwiegenden Bedenken dieser Technik gegenüber in den meisten Mitgliedsstaaten.

Wir danken für die Möglichkeit, unsere Position im Rahmen des Feedback Verfahrens einzubringen.

Unterwanderung von Schutzvorschriften im Sinne des Kindeswohls

Durch das grundsätzlich nachvollziehbare Interesse, nationale Rechtsakte innerhalb der EU vergleichbar zu machen und gegenseitig anzuerkennen, befürchten wir eine massive
Unterwanderung von Schutzmechanismen zum Wohle von Kindern und Frauen wie etwa das Verbot von Leihmutterschaft.
In diesem Sinne habe wir bereits kritisch an die Arbeitsgruppe der Haager Privatrechtskonferenz appelliert, keine Regelungen zu treffen, die indirekt zur Anerkennung der Leihmutterschaftspraxis führen: Forderung an die Arbeitsgruppe und die Mitgliedsstaaten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht | Stoppt Leihmutterschaft (stoppt-leihmutterschaft.at)

(Link https://www.stoppt-leihmutterschaft.at/forderung-an-die-arbeitsgruppe-und-die-mitgliedsstaaten-der-haager-konferenz-fuer-internationales-privatrecht/)

Leihmutterschaft ist Kinderhandel

Leihmutterschaft bedeutet Kinderhandel und in den meisten Fällen Ausbeutung von Frauen in prekären Lebenssituationen und widerspricht somit der UN-Menschenrechts- sowie der Kinderrechtskonvention.
Aus gutem Grund gibt es daher in der überwiegenden Zahl der EU Mitgliedsstaaten ein striktes Verbot von Leihmutterschaft. Durch eine Regelung der rechtlichen Anerkennung grenzüberschreitender
Elternschaft unter dem Vorwand der Personenverkehrs- und Niederlassungsfreiheit würde die EU unweigerlich in die ureigenste Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreifen. Es ginge nicht nur um Aspekte des Familienrechts und des Personenstandes, sondern um nationale rechtsethische Entscheidungen zur Wahrung des Kindeswohls. Es darf nicht wundern, wenn derartige Eingriffe bei EU-Bürgern immer mehr Skepsis gegenüber den EU-Institutionen hervorrufen.

Rechtliche Elternschaft kommt rechtlicher Willkür nahe

Nachdem rechtliche Elternschaft immer mehr von biologischer Elternschaft divergieren kann und einem willkürlichen Akt gleichkommt, der den Begriff „Elternteil“ immer mehr seinem natürlichen Verständnis
entzieht, bedeutet der Satz „if you are parent in one country, you are parent in every country“ keine bloße Selbstverständlichkeit mehr, sondern muss programmatisch verstanden werden. Genau vor
diesem programmatischen Ansatz aber warnen wir und appellieren dringend, dass Rechtsvereinfachung nicht zur Unterwanderung von rechtsethischen Entscheidungen verwendet wird, die nicht nur in die
Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen, sondern vor allem auch dem Schutz von Kindern und Frauen dienen sollen.

Für die Initiative Stoppt-Leihmutterschaft: Dr. Barbara Burian-Langegger, Renate Mitterhuber, Erwin Landrichter