WIR FORDERN
1. Eine Absicherung des österreichischen Verbots von Leihmutterschaft
2. Ein umfassendes weltweites Verbot von Leihmutterschaft
ES GIBT KEIN RECHT AUF EIN KIND
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch leiden. Auch wenn der Wunsch nach einem Kind legitim ist, lässt sich daraus kein individuelles Recht auf ein Kind ableiten. Richtig ist: Kein Mensch darf daran gehindert werden eine Familie zu gründen, dies halten die internationalen Menschenrechte fest. Aus diesem „Abwehrrecht“ folgt jedoch nicht im Umkehrschluss ein „Anspruchsrecht“, weder auf einen Partner noch auf ein Kind. Niemand hat ein Recht auf ein Kind.
Ein Recht auf Familiengründung ist zudem kein absolutes Recht. Es muss mit den Rechten anderer schutzwürdiger RechtsträgerInnen abgewogen werden; in diesem Fall mit den Rechten der Kinder und der Frauen.
Selbst wenn man davon ausgehen möchte, dass die Integrität der Leihmutter geschützt ist, so kann das bei den Kindern niemals der Fall sein.
Kinder haben das Recht auf Wissen um ihre Herkunft sowie auf Betreuung durch den eigenen Vater und die eigene Mutter. Diese werden im Fall einer Leihmutterschaft bewusst aufs Spiel bzw. außer Kraft gesetzt. Ein Kind hat ein international geschütztes Recht darauf, nach Möglichkeit bei den leiblichen Eltern aufzuwachsen. Dieses Recht wird dem Kind durch Leihmutterschaft systemimmanent und aus Kindessicht ohne Notwendigkeit verwehrt.
Das Verfahren der Leihmutterschaft kann nicht mit Adoption verglichen werden. Adoption ist ein Akt der Solidarität: Hier führen die Umstände der leiblichen Eltern dazu, das Wohl des Kindes zu sichern, indem es durch fremde Eltern adoptiert wird. Leihmutterschaft ist ein Akt der Entpersonalisierung familiärer Beziehung und Diskontinuität, die dem Kind mit Absicht als lebenslange, zu bewältigende Bürde mitgegeben wird.
LEIHMUTTERSCHAFT HEISST AUSBEUTUNG VON FRAUEN
Durch einen Leihmutterschaftsvertrag unterwirft eine Frau ihren Körper der Verfügungsgewalt der sogenannten „Bestelleltern“ sowie profitorientierten Kliniken. In den allermeisten Fällen wird dabei die wirtschaftliche Not der Frau ausgenützt, ihre Bewegungsfreiheit und ihre persönliche Lebensführung werden massiv eingeschränkt. Der Wunsch nach Kontrolle setzt sich bei der Geburt fort, die oft durch einen nicht immer indizierten Kaiserschnitt erfolgt. Die Bindung zum heranwachsenden Kind soll möglichst unterbunden oder nicht zu eng werden. Die Gegenleistung wird von zahlreichen Aspekten abhängig gemacht, die von der Leihmutter nicht primär beeinflusst werden können (etwa dass das Kind keine Behinderung oder ein bestimmtes Geschlecht hat).
LEIHMUTTERSCHAFT WIDERSPRICHT DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert das Recht auf Wissen um die eigene Herkunft. Leihmutterschaft basiert aber in den allermeisten Fällen auf anonymen Daten. Es gibt weder nationalstaatlich, noch europaweit und schon gar nicht weltweit Datenbanken und Register, durch die Kinder ihre biologische Herkunft herausfinden können. Ihr Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft wird ihnen daher systematisch verweigert zugunsten des – vermeintlich stärker schützenswerten – Rechtes von Paaren auf Erfüllung ihres Kinderwunsches sowie des Anspruchs auf Anonymität der Spender, die sich vor etwaigen Zahlungen an leibliche Kinder schützen wollen. Menschenrechte wurden jedoch in erster Linie für den Schutz der Schwächeren geschaffen. Das sind in diesem Fall eindeutig die Kinder.
LEIHMUTTERSCHAFT HEISST HANDEL MIT KINDERN
Die von den meisten Staaten der Welt ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention schützt Kinder davor, gegen Geld gehandelt zu werden. Die Praxis der Leihmutterschaft führt aber zu Kinderhandel (sale of children). Eine Leihmutter bekommt ihr Geld in den meisten Fällen erst dann, wenn sie ein – gesundes – Kind „liefert“. Weder für die Schwangerschaft an sich, geschweige denn für den Versuch, schwanger zu werden, erhält sie in der Regel eine Abgeltung. Mit anderen Worten: Geld gegen Ware – das ist in diesem Fall das Kind. Aber selbst wenn in wenigen Einzelfällen kein Geld fließen sollte, wird die Herausgabe des Kindes vertraglich vereinbart und daher das Kind zur (wenn auch unentgeltlichen) Ware.
LEIHMUTTERSCHAFT GEFÄHRDET DIE INTERNATIONALEN STANDARDS FÜR ADOPTION
Bei Adoption muss es eine Freigabeerklärung der leiblichen Eltern bzw. der leiblichen Mutter geben. Diese Freigabe findet erst nach der Geburt statt. Es gibt eine Frist, innerhalb derer die leibliche Mutter ihre Freigabe widerrufen kann. In der internationalen Adoption muss außerdem zuerst im Geburtsland des Kindes nach Adoptiveltern gesucht werden. Erst wenn das nicht gelingt, dürfen Adoptiveltern im Ausland gesucht werden.
All diese Standards in der nationalen und internationalen Adoption, die in der Haager Konvention festgehalten werden, sind notwendig, damit gesichert werden kann, dass ein Kind nur dann zur Adoption kommt, wenn dies von den leiblichen Eltern auch so gewünscht wurde bzw. aus Kindeswohlsicht erforderlich war. Im Verfahren der Leihmutterschaft wird keines dieser – aus gutem Grund strengen – Kriterien angewendet.
Ebenso soll Kinderhandel damit ausgeschlossen werden können. Weiters werden in vielen Ländern AdoptivwerberInnen auf ihre zukünftige Rolle als Adoptiveltern intensiv vorbereitet.
Die Leihmutterschaft umgeht alle diese Standards. Sie agiert daher gegen das Recht des Kindes, ermöglicht Kinderhandel und kennt keine Maßnahmen, um Missbrauch und Druck gegenüber derjenigen Frau, die das Kind austrägt, zu vermeiden.
KEINE KENNTNIS ÜBER LANGFRISTIGE FOLGEN
Ein fremdes Kind auszutragen, stellt für die gebärende Frau einen tiefgreifenden Einfluss dar, sowohl medizinisch als auch psychologisch. Obwohl es sich bei Leihmüttern immer um Hochrisiko-Schwangerschaften handelt, liegen kaum Studien über die kurz- und langfristigen psychischen und körperlichen Folgen vor. Bei dieser fremdnützigen Methode müssen Frauen intensiv und mehrfach hormonell stimuliert werden. Die künstliche Befruchtung (IVF) wird bei Leihmüttern mit körperfremden Keimbahnzellen durchgeführt. Die Frauen müssen gehäuft Fehlgeburten verkraften, das Fremde in sich einerseits annehmen, andererseits stehen sie unter Druck, nur ein gesundes Kind zur Welt bringen zu dürfen. So verlangen Bestelleltern bei Behinderung in der Regel, dass die Leihmutter das Kind abtreiben lässt, was zu schweren emotionalen Konflikten führen kann.
Auch über die Folgen bei Kindern nach Leihmutterschaft liegen kaum valide Untersuchungen vor. Gegenüber Kinder wird häufig ihre Herkunft geheim gehalten. Dieses Familiengeheimnis belastet die Eltern-Kind-Beziehungen und die Identitätsfindung der Kinder massiv.
PRÄNATALE BINDUNG GEHT VERLOREN
Inzwischen gibt es zahlreiche Studien über die Wichtigkeit der pränatalen Lebensphase und der Bindung zwischen der schwangeren Frau und ihrem ungeborenen Kind. Diese Studien werden im Kontext der Leihmutterschaft allerdings nicht erwähnt bzw. wird behauptet, dass eine Distanzierung zwischen der austragenden Mutter und dem ungeborenen Kind möglich sei. Im Falle der Leihmutterschaft bedeutet die Geburt aber auf jeden Fall einen Beziehungsabbruch, dessen Auswirkungen für die Entwicklung der Kinder kaum abschätzbar sind. Es herrscht ein fundamentaler Widerspruch zwischen der Argumentation, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehe und der Vernachlässigung der bereits pränatal wirksamen Bindungsaspekte.
Die moderne Epigenetik macht deutlich, dass die austragende Mutter einen ganz wesentlichen Einfluss auf das Werden und das weitere Leben des Kindes hat – unabhängig von der in der DNA festgelegten Erbinformation. Im Fall der Leihmutter hat auch sie damit einen Anteil an der Elternschaft und Herkunft des Kindes. Diese naturwissenschaftliche Erkenntnis von Epigenetik hat nicht nur biologische, sondern auch juristische, ethische und gesellschaftliche Implikationen für das Kind und seine austragende Mutter, für die Auftraggeber und der an der Durchführung der Leihmutterschaft beteiligten Personen. Statt diese Implikationen weiter zu ignorieren, sollte ihnen größte Aufmerksamkeit geschenkt werden.
LEIHMUTTERSCHAFT IST WELTWEIT BOOMENDES GESCHÄFT
Oft wird das angeblich „altruistische“ Motiv der Leihmütter und Eizellenspenderinnen hervorgehoben. Realität ist aber, dass sich die allermeisten Leihmütter sozial und finanziell in einer angespannten Situation befinden und für die Leihmutterschaft gut bezahlt werden, sofern sie ein gesundes Kind „liefern“. Am meisten verdienen immer noch die Vermittlungsagenturen. Diese Tatsache darf allerdings in der Regel nicht offen kommuniziert werden, um den „Besteller-Familien“ kein schlechtes Gewissen zu machen und letztlich den Profit der Organisationen zu erhöhen.
Trotz des spärlichen Informationsstandes über die Auswirkungen gibt es massive Lobbyarbeit von Seiten der BefürworterInnen der Leihmutterschaft, die mit beschönigenden und einseitigen Argumenten arbeiten. Nicht selten stehen dahinter AkteurInnen, die selbst mit Reproduktionsmedizin und Leihmutterschaft Geld verdienen.
TRANSPARENTE DEBATTE UNERWÜNSCHT
Befremdlich ist, dass politische Beratungen und Abstimmungen ohne eine breite öffentliche Debatte stattfinden. Eine offene Diskussion unter Berücksichtigung aller relevanten Meinungen scheint nicht erwünscht zu sein.
Bei den aktuellen Debatten rund um die Reproduktionsmedizin werden stets ReproduktionsmedizinerInnen und JuristInnen um ihre Expertise gebeten, andere Berufsgruppen, die etwa mit den negativen Folgen der Reproduktionsmedizin zu tun haben, werden allerdings selten gehört: wie etwa KinderärztInnen, PsychologInnen, Hebammen oder PsychotherapeutInnen. Auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Leihmütter und SpenderInnen wurden bisher nicht angehört – weder im Europarat noch im Rahmen der Haager Konferenz.