Wien, 05.12.2019 – Die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ warnt vor Aushöhlung des Verbots von Leihmutterschaft. Sie fordert eine klare Absicherung des Verbots von Leihmutterschaft in Österreich. Österreich sollte hier ein starkes Signal setzen zum Schutz gegen Ausbeutung von Frauen, gegen Kinderhandel und zur Absicherung der UN-Kinderrechtskonvention.

Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden. Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware.

Anlass zur Sorge ist das Urteil eine Tirols Bezirksgerichts, das eine Österreicherin, die weder mit dem Kind genetisch verwandt noch das Kind ausgetragen hat, als rechtliche Mutter anerkannt hat – ohne Adoptionsverfahren.
Ein Tiroler Paar hatte in der Ukraine ein Kind von einer Leihmutter austragen lassen. Der Vater des Kindes ist der Tiroler, die genetische Mutter eine Eizellspenderin, die austragende Mutter eine Ukrainerin. In Österreich ist Leihmutterschaft verboten, es gilt der Grundsatz, dass als Mutter jene Frau gilt, die das Kind geboren hat. Dies dient zum Schutz des Kindes gegen Menschenhandel.

Derzeit ist in Österreich die Leihmutterschaft im Fortpflanzungsmedizingesetz zwar implizit verboten. Doch es besteht
angesichts der neuen Gesetzeslage die Gefahr, dass es zu einer Aushöhlung dieses Verbots kommt – zu Lasten von Frauen und Kindern.

Leihmutterschaft verstößt gegen die Menschen- und Kinderrechte, ist frauenfeindlich und bedeutet Kinderhandel. Sie macht Frauen zum Objekt, die sich als ‚Tragemütter‘ für bestellte Kinder zur Verfügung stellen, um diese
dann gegen Bezahlung auszuhändigen. Die Charta der Menschen- sowie der Kinderrechte werden dabei ignoriert.